12.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · VIII R 34/08
Gesellschafter-Geschäftsführer, Beratende Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Nichtselbständige Arbeit, Selbständige Arbeit
Letzte Änderung: 12. Mai 2011, 15:48 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit: Erzielt der Kläger aus einer beratenden Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter-Geschäftsführer er war, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständige Einkünfte oder hat er eine Tätigkeit als beratender Betriebswirt ausgeübt und war damit selbständig tätig? Steht die Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers einer ertragsteuerrechtlichen Einordnung als selbständige gewerbliche Tätigkeit entgegen? Divergenz zu V R 29/03 (BStBl II 2005, 730)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 34/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.12.2006 15 K 20285/04 EFG 2007, 1246
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.10.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung