21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 12 Nr 1 S 2 · VI R 38/08
Reisekosten, Auslandsreise, Aufteilung, Berufliche Veranlassung, Private Lebensführung
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
In welcher Höhe sind Aufwendungen einer Auslandsreise (Kosten für Flug, Medikamente und pauschaler Verpflegungsmehraufwand) als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn die Reise in einen Abschnitt mit ausschließlich beruflichen Tätigkeiten und in einen Abschnitt mit gemischt beruflichen und privaten Tätigkeiten aufgeteilt werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 38/08
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 29.8.2007 10 K 3758/04
Normen: EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Beschluss vom 09.06.2010 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Verwaltung