24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 2 · VI R 27/08
Rechtserheblichkeit, Neue Tatsache, Feststellungslast, Ausgleichszahlung, Zusatzversorgungskasse, Arbeitslohn
Letzte Änderung: 24. August 2010, 10:40 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
Führt bereits die bloße Möglichkeit einer anderen Entscheidung zur Begründung der Rechterheblichkeit einer neuen Tatsache (hier: nachträgliches Bekanntwerden von Ausgleichszahlungen eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse, die der Arbeitgeber als Arbeitslohn versteuert hat)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 27/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 5.5.2008 17 K 692/07 E EFG 2008, 1346
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger