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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 8 · V R 20/08

    Ermäßigter Steuersatz, Verein, Vereinszweck, Satzung, Satzungsänderung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Genügt die Satzung eines Vereins den gemeinnützigkeits-rechtlichen Anforderungen an die Form der Satzungsmäßigkeit, wenn entgegen § 61 AO die Vermögensbindung zwar bei Auflösung, nicht aber bei Änderung oder bei Wegfall des Vereinszwecks bestimmt ist?

    Ist der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG zu gewähren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 20/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.11.2006 16 K 9/06

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 8, AO § 61 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger