21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 8 · V R 20/08
Ermäßigter Steuersatz, Verein, Vereinszweck, Satzung, Satzungsänderung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
Genügt die Satzung eines Vereins den gemeinnützigkeits-rechtlichen Anforderungen an die Form der Satzungsmäßigkeit, wenn entgegen § 61 AO die Vermögensbindung zwar bei Auflösung, nicht aber bei Änderung oder bei Wegfall des Vereinszwecks bestimmt ist?
Ist der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG zu gewähren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 20/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.11.2006 16 K 9/06
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 8, AO § 61 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger