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  • 20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 · II R 62/08

    Novation, Zufluss

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:21 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Zufluss von Einnahmen durch Novation:
    Bewirkt die Gutschrift in den Büchern des Schuldners nur dann einen Zufluss, wenn der Schuldner leistungsbereit und leistungsfähig ist, beim Gläubiger eine objektive Vermögensmehrung eintritt sowie der Gläubiger über freie Dispositionsbefugnis verfügt ? Kann bei einem "unredlichen" Anlagepartner vom Leistungswillen und der Leistungsbereitschaft nur dann ausgegangen werden, wenn in der Folgezeit gutgeschriebene Beträge auch tatsächlich ausbezahlt werden ?
    Bestimmung des Leistungsinhalts von Zahlungen (liegen Kapitalerträge vor oder handelt es sich um Kapitalrückzahlungen) ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 62/08

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 6.12.2006 1 K 165/03 EFG 2007. 506

    Normen: EStG § 11 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung