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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 · III R 5/06

    Gewerbebetrieb, Rente, Werbungskosten, Verlustabzug, Liebhaberei, Kostenentscheidung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Der als Lehrer tätige Kläger begehrt den Abzug

    a) weiterer Werbungskosten (gemischte Aufwendungen) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

    b) gewerblicher Verluste aus einer "Verwaltungsselbsthilfe Tätigkeit" bei fehlender Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr

    c) anteiliger Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften

    d) außerdem die Änderung der Kostenentscheidung des FG wegen nachträglich anerkannter Werbungskosten.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 5/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.11.2005 9 K 120/97 EFG 2006, 729

    Normen: EStG § 15 Abs 1, EStG § 22 Nr 1 S 3, EStG § 9, EStG § 12, FGO § 136, FGO § 17

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 17.04.2008.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger