17.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 17 Abs 3 Buchst a · C-377/08
Telekommunikationsdienstleistungen, Vorsteuerabzug
Letzte Änderung: 17. November 2008, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 17. November 2008, 11:31 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 18.08.2008, zu folgender Frage:
Gewährt Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 im Fall der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Rechtssubjekten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ihre Niederlassung haben, wobei der Empfänger mit der Mehrwertsteuer belastet wird, dem Leistungserbringer das Recht auf Abzug der Steuer betreffend den Erwerb oder die Einfuhr von mit solchen Umsätzen zusammenhängenden Gegenständen, zu deren Abzug der Leistungserbringer berechtigt wäre, wenn er dieselben Leistungen im eigenen Land erbringen würde?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-377/08
Vorinstanz: Corte Suprema di Cassazione
Normen: EWGRL 388/77 Art 17 Abs 3 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 02.07.2009