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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 3 Abs 1 · XI R 34/08

    Lieferung, Sonstige Leistung, Ort

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Verkauf von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen im Ausland:

    Handelt es sich um eine Lieferung oder sonstige Leistung? Befindet sich der Ort der Leistung im Inland, von wo aus der Unternehmer tätig wird, oder im Ausland am Veranstaltungsort?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 34/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.3.2008 5 K 684/02

    Normen: UStG 1993 § 3 Abs 1, UStG 1993 § 3 Abs 7, UStG 1993 § 3 Abs 9, UStG 1993 § 3a Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 03.06.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger