21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 3 Abs 1 · XI R 34/08
Lieferung, Sonstige Leistung, Ort
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr
Verkauf von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen im Ausland:
Handelt es sich um eine Lieferung oder sonstige Leistung? Befindet sich der Ort der Leistung im Inland, von wo aus der Unternehmer tätig wird, oder im Ausland am Veranstaltungsort?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 34/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.3.2008 5 K 684/02
Normen: UStG 1993 § 3 Abs 1, UStG 1993 § 3 Abs 7, UStG 1993 § 3 Abs 9, UStG 1993 § 3a Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 03.06.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger