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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 1 · X R 36/08

    Veräußerungsgewinn, Ratenzahlung, Betriebsaufgabe, Geschäftswert, Überraschungsentscheidung

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Steuerliche Behandlung von über neun Jahre laufenden Ratenzahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines hälftigen Grundstücksanteils an den Sohn (Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlage eines ruhenden Gewerbebetriebs): Sofort zu versteuernder - kapitalisierter - Veräußerungsgewinn oder mögliches Wahlrecht zugunsten einer Besteuerung als nachträgliche laufende Betriebseinnahmen?

    Überraschungsentscheidung des FG, das die Leistungen nicht als Kaufpreisraten sondern als Pachtzahlungen eines weiter bestehenden Geschäftswerts des Unternehmens ("Restbetriebsvermögen") würdigte. Führte die Veräußerung zu einer (Zwangs-)Betriebsaufgabe und zu einem Untergang des Geschäftswerts?




    Vgl. zu diesem Urteil auch den Beschluss zur Rubrumsberichtigung bei Erbfolge (BFH 21.7.16, X R 36/08.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 36/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 31.1.2007 13 K 139/04

    Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.06.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung