21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 47/08
Rechtsanwaltskosten, Darlehensvertrag
Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr
Anwaltskosten - Sind die im Zusammenhang mit der von den Klägern begehrten Aufhebung eines - zur Finanzierung einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Eigentumswohnung abgeschlossenen - Darlehensvertrags angefallene Rechtsanwaltskosten keine bei den Vermietungseinkünften abziehbaren Werbungskosten, da das gegenüber dem Darlehensgeber verfolgte Ziel auf vollständigen Schuldenerlass bei Rückgewährung sämtlicher bereits gezahlter Schuldzinsen unter Zurückhaltung der mit den Darlehensmitteln erworbenen Eigentumswohnung nicht die Vermietungstätigkeit, sondern die steuerlich irrelevante private Vermögensebene betrifft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 47/08
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 14.8.2008 10 K 1272/07
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 25.06.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung