24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 9 Abs 2 · IX R 37/08
Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Anrechnung, Doppelförderung, Rückwirkendes Ereignis
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr
Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile - Sind später gewährte Eigenheimzulagen für Genossenschaftsanteile auf bereits viele Jahr zuvor gewährte Eigenheimzulagen für Wohnungseigentum anzurechnen - Gilt § 9 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 6 EigZulG nicht für eine zeitlich nachgelagerte Genossenschaftsförderung - Darf eine Anrechnung nach § 9 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nur bei einer zeitgleichen Förderung von Eigenheimzulage für die eigengenutzte Wohneinheit und Genossenschaftsförderung erfolgen - Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 37/08
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 11.6.2008 7 K 193/05 EZ
Normen: EigZulG § 9 Abs 2, EigZulG § 9 Abs 5, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger