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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 9 Abs 2 · IX R 37/08

    Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Anrechnung, Doppelförderung, Rückwirkendes Ereignis

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile - Sind später gewährte Eigenheimzulagen für Genossenschaftsanteile auf bereits viele Jahr zuvor gewährte Eigenheimzulagen für Wohnungseigentum anzurechnen - Gilt § 9 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 6 EigZulG nicht für eine zeitlich nachgelagerte Genossenschaftsförderung - Darf eine Anrechnung nach § 9 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nur bei einer zeitgleichen Förderung von Eigenheimzulage für die eigengenutzte Wohneinheit und Genossenschaftsförderung erfolgen - Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 37/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 11.6.2008 7 K 193/05 EZ

    Normen: EigZulG § 9 Abs 2, EigZulG § 9 Abs 5, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger