22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 21/08
Verpflegungsmehraufwand, Pauschbetrag, Betriebskosten, Betriebsausgabe
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr
Kann ein selbständig tätiger Schiffslotse im Rahmen seiner Einsatzwechseltätigkeit neben den für die originären Verpflegungskosten zu berücksichtigenden Verpflegungspauschalen i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG zusätzlich die von der Lotsenbrüderschaft in Rechnung gestellten anteiligen Personalkosten für den Unterhalt eines Küchenbetriebes in einer von der Brüderschaft betriebenen Außenstation als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG in Abzug bringen ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 21/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.8.2007 14 K 28/04
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 17.02.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung