20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 31/08
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Konkurs
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr
Sind Ansprüche auf Vergütung von Vorsteuer aus (Rück-)Lieferungen als im Sinne der Konkursordnung vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Forderungen anzusehen mit der Folge, dass das FA gegen diese Forderungen mit Konkursforderungen aufrechnen kann, sofern die Lieferung vor Verfahrenseröffnung ausgeführt und das Recht zur Rücklieferung in einem ebenfalls vor Eröffnung des Konkursverfahrens abgeschlossenen Vertrag vereinbart worden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 31/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 30.11.2007 12 K 2172/06 AO
Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 226 Abs 1, AO § 251 Abs 2, KO § 55 Nr 1, KO § 53, KO § 54
Erledigt durch: Beschluss vom 16.01.2009, unzulässig.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger