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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 S 9 · VI R 26/08

    Barlohn, Sachbezug, Freigrenze, Dritter

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Stellt eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährte Kundenkarte eines Dritten mit freier Wahl aus allen Warengruppen des Dritten bis zu 44 ? einen Barlohn oder einen Sachbezug mit der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG i.H.v. 44 ? dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 26/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.9.2007 11 K 64/07

    Normen: EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 8 Abs 1, EStG § 19, EStG § 42d

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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