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  • 26.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 31 S 4 · III R 50/08

    Kindergeld, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Tarifermäßigung, Isolierende Betrachtungsweise

    Letzte Änderung: 26. Juli 2012, 11:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Art der Vergleichsrechnung bei Günstigerprüfung: Ist für jedes Kind grundsätzlich auch dann eine eigene Vergleichsrechnung durchzuführen, wenn --wie im Streitfall-- durch die Anwendung der Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 1 EStG auf die ESt-Schuld der Eltern die kumulative Gewährung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG zu einer deutlich niedrigeren Steuerschuld als die isolierte Betrachtung nach Abschnitt R 175 Abs. 1 Satz 3 EStR 2003 führt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 50/08

    Vorinstanz: Finanzgericht München 19.6.2008 15 K 4625/05

    Normen: EStG § 31 S 4, EStG § 32 Abs 6, EStG § 34 Abs 1, EStR Abschn 175 Abs 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.04.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung