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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · FGO § 56 · II R 43/08

    Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:18 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ist die gemäß § 23 ErbStG entstehende Jahressteuer nach Vermögensverfall des Leistungsverpflichteten aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 43/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 29.5.2008 3 K 1892/07 Erb

    Normen: FGO § 56

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger