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  • 21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 367 Abs 3 S 1 · II R 68/07

    Auftragsprüfung, Prüfungsanordnung, Einspruchsentscheidung, Ermessen, Zuständigkeit

    Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr

    Fällt die, im Ermessen des zuständigen Finanzamts erfolgte Beauftragung einer anderen Behörde mit der Durchführung einer Außenprüfung nach § 195 Satz 2 AO unter das Merkmal "aufgrund gesetzlicher Vorschrift" i.S. von § 367 Abs. 3 Satz 1 AO, so dass auch nur die zuständige Behörde über einen Einspruch gegen die von der beauftragten Behörde erlassene Prüfungsanordnung entscheiden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 68/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 4.4.2007 5 K 4457/06 EFG 2007, 1397

    Normen: AO § 367 Abs 3 S 1, AO § 195 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung