17.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · IV R 25/08
Gewerblicher Grundstückshandel, Zwischenschaltung, GmbH, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 17. Juni 2010, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 19. September 2008, 12:00 Uhr
Liegt bei einer GbR durch Bebauung eines abgetrennten Grundstücksteils mit Einzelhandelsflächen sowie 45 Eigentumswohnungen ein gewerblicher Grundstückshandel vor, da ihr die Veräußerungsaktivitäten einer zwischengeschalteten, beteiligungsidentischen GmbH aufgrund Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 25/08
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 22.5.2008 1 K 50202/03
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, AO § 42 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger