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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 179 Abs 3 · IV R 20/08

    Ergänzungsbescheid, Feststellung, Rückwirkendes Ereignis, Zinslauf

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 19. September 2008, 12:00 Uhr

    Kann das FA die Feststellung, dass eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses durchgeführt wurde und in welchem Zeitpunkt dieses eingetreten ist, in einem Ergänzungsbescheid nachholen, da es sich im Hinblick auf die nach § 233a Abs. 2a AO bei den Gesellschaftern vorzunehmende Verzinsung um eine im Rahmen des Grundlagenbescheids zu treffende und damit notwendige Feststellung handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 20/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 25.4.2007 2 K 24/05

    Normen: AO § 179 Abs 3, AO § 180 Abs 1 Nr 2a, AO § 175 Abs 1 Nr 2, AO § 233a Abs 2a

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung