19.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EG Art 10 · C-221/08
Verbrauchsteuern, Tabakwaren, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Kleinverkaufsmindestpreise, Kleinverkaufshöchstpreise, Zigaretten
Letzte Änderung: 19. August 2010, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 27. August 2008, 11:48 Uhr
Klage der Kommission gegen Irland vom 22.05.2008 mit dem Antrag,
- festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27.11.1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer verstoßen hat, dass es Kleinverkaufsmindestpreise und Kleinverkaufshöchstpreise für Zigaretten fordert;
- festzustellen, dass Irland dadurch, dass es nicht die notwendigen Informationen über die anwendbare irische Regelung bereitgestellt hat, um der Kommission die Erfüllung ihrer Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Richtlinie 95/59 zu ermöglichen, gegen seine Pflichten aus Art. 10 EG verstoßen hat;
- Irland die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-221/08
Normen: EG Art 10, EGRL 59/95 Art 9 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.03.2010