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  • 20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 27/08

    Renovierungskosten, Erhaltungsaufwand, Drittaufwand

    Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr

    Erhaltungsaufwand - Sind die für die an die Mutter der Klägerin vermietete Eigentumswohnung in Auftrag gegebenen, aber vom Konto der Mutter beglichenen Handwerkerarbeiten keine bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Erhaltungsaufwendungen, weil diese nicht der Erzielung von Einkünften, sondern der Befriedigung der persönlichen Wohnbedürfnisse der Mutter, die die Wohnung im unrenovierten Zustand gemietet hatte, gedient haben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 27/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.4.2008 2 K 2716/06 E EFG 2008, 1113

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger