20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 27/08
Renovierungskosten, Erhaltungsaufwand, Drittaufwand
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr
Erhaltungsaufwand - Sind die für die an die Mutter der Klägerin vermietete Eigentumswohnung in Auftrag gegebenen, aber vom Konto der Mutter beglichenen Handwerkerarbeiten keine bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Erhaltungsaufwendungen, weil diese nicht der Erzielung von Einkünften, sondern der Befriedigung der persönlichen Wohnbedürfnisse der Mutter, die die Wohnung im unrenovierten Zustand gemietet hatte, gedient haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 27/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.4.2008 2 K 2716/06 E EFG 2008, 1113
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger