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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 164 Abs 4 · IX R 24/08

    Verlustfeststellung, Verlustabzug, Vorbehalt der Nachprüfung, Verböserungshinweis

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr

    Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids ohne Verböserungshinweis - Ist § 164 Abs. 4 Satz 2 AO wegen des sich aus § 367 Abs. 2 Satz 2 AO ergebenden Verböserungsverbots dahingehend auszulegen, dass er auch die Vorschrift des § 171 Abs. 3a AO erfasst - Darf das FA einen im Jahr 1998 erlassenen, mit einem Einspruch angefochtenen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.1995 im Jahr 2006 nach § 164 Abs. 2 i.V. mit § 171 Abs. 3a AO ohne einen Verböserungshinweis i.S. des § 367 Abs. 2 Satz 2 AO ändern - War das Finanzamt an der Änderung des Verlustfeststellungsbescheids gem. § 164 Abs. 2 AO unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. Verwirkung gehindert?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 24/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.4.2008 2 K 3632/06 F EFG 2008, 1170

    Normen: AO § 164 Abs 4, AO § 164 Abs 2, EStG § 10d, BGB § 242

    Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger