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  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 6305 UPos 3399 · VII R 11/08

    Einfuhrabgaben, Einreihung, Nacherhebung, Aktiver Irrtum

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr

    Nacherhebung von Antidumpingzoll für eingeführte Säcke, bestehend aus 0,3 mm dickem Schlauchgewebe aus Streifen aus Polypropylen mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, mit einem Quadratmetergewicht von 71 g, an einer Schmalseite offen, an der anderen Schmalseite umgeschlagen und gesäumt, innen mit eingenähter transparenter Folie aus Polyethylen.

    Ist bei der Ermittlung des Quadratmetergewichts von der gesamten zusammengesetzten Ware oder nur von dem charakterbestimmenden Bestandteil auszugehen?

    Stand der nachträglichen buchmäßigen Erfassung entgegen, dass der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht erhoben worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 11/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 24.1.2008 4 K 274/07

    Normen: KN Pos 6305 UPos 3399, KN Pos 6305 UPos 3391, KN Pos 6305 UPos 3289, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger