21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c · III R 35/08
Kindergeld, Berufsausbildung, Nachweis
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr
Reicht für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz die Meldung als Ausbildungsplatzsuchender bei der Agentur für Arbeit aus? Unter welchen Voraussetzungen kann die Agentur die Vermittlungsbemühungen einstellen (hier: Sohn war mehr als zwei Jahre nicht als ausbildungsplatzsuchend gemeldet)?
Nichtvernehmung des Kindes als Zeugen für seine hinreichenden Bemühungen um einen Ausbildungsplatz als Verfahrensmangel?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 35/08
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 20.9.2007 10 K 10257/05 B
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c
Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger