Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 33 · C-283/06 und C-312/06

    Umsatzsteuer, lokale Unternehmensteuer, Mehrwertsteuer

    Letzte Änderung: 4. August 2008, 18:16 Uhr, Aufgenommen: 4. August 2008, 18:16 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Zala Megyei Birosag vom 29.6.2006 zu folgenden Fragen:

    1. Ist der nach Artikel 24 der "Beitrittsakte" (Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge) anwendbare Abschnitt 4 Nummer 3 Buchstabe a des Anhangs X dieser Beitrittsakte, wonach "Ungarn bis einschließlich 31. Dezember 2007 die lokalen Unternehmenssteuerermäßigungen gemeint sind Gewerbesteuerermäßigungen von bis zu 2 % der Nettoeinnahmen der Unternehmen anwenden kann, die von den Gebietskörperschaften gemäß Artikel 6 und Artikel 7 des Gesetzes C von 1990 über Kommunalsteuern ... für einen begrenzten Zeitraum gewährt wurden", dahin auszulegen, dass

    - es sich um eine vorübergehende Ausnahme handelt, die es Ungarn ermöglicht, die Gewerbesteuer beizubehalten, oder dass

    - der Beitrittsvertrag dadurch, dass er die Möglichkeit vorsieht, Gewerbesteuerermäßigungen beizubehalten, Ungarn (vorübergehend) das Recht zuerkannt hat, auch Steuern mit dem Charakter einer Gewerbesteuer beizubehalten?

    2. Für den Fall, dass die erste Frage verneint wird, legt dieses Gericht außerdem folgende Frage vor:

    Welche Kriterien müssen nach richtiger Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates erfüllt sein, damit eine Steuer nicht den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne von Artikel 33 der Sechsten Richtlinie hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-283/06 und C-312/06

    Vorinstanz: Zala Megyei Birosag vom 29.6.2006

    Normen: EWGRL 388/77 Art 33

    Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2007