04.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 12 · C-462/05
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz, ermäßigter Umsatzsteuersatz, Maut für die Benutzung der Brücke
Letzte Änderung: 4. August 2008, 16:21 Uhr, Aufgenommen: 4. August 2008, 16:21 Uhr
Kommission gegen Portugiesische Republik, Klage vom 22.12.2005 mit dem Antrag,
1. festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 12 und 28 der Sechsten Richtlinie verstoßen hat, dass sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % auf die Maut für die Benutzung der Brücke über den Tejo in Lissabon beibehalten hat;
2. der Portugiesische Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-462/05
Normen: EWGRL 388/77 Art 12, EWGRL 388/77 Art 28
Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2008