01.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1 · C-355/06
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Geschäftsführer, Anteilsinhaber, Mitarbeiter, Geschäftsführung
Letzte Änderung: 1. August 2008, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 1. August 2008, 18:50 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Gerechthof Amsterdam vom 30.8.2006 zu der Frage:
Ist Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie dahin auszulegen, dass, wenn die einzige Tätigkeit einer Person darin besteht, alle Arbeiten auszuführen, die sich aus der Tätigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ergeben, deren einziger Geschäftsführer, Anteilsinhaber und "Mitarbeiter" diese Person ist, diese Arbeiten keine wirtschaftlichen Tätigkeiten sind, weil sie im Rahmen der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft und somit nicht im Wirtschaftsverkehr ausgeführt werden?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-355/06
Vorinstanz: Gerechthof Amsterdam vom 30.8.2006
Normen: EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.10.2007