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  • 01.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 2 · C-132/06

    Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Haushaltsgesetz 2003, Besteuerungszeiträume

    Letzte Änderung: 1. August 2008, 18:44 Uhr, Aufgenommen: 1. August 2008, 18:44 Uhr

    Kommission gegen Italienische Republik, Klage vom 7.3.2006 mit dem Antrag auf

    - Feststellung, dass die Italienische Republik dadurch, dass sie in den Artikeln 8 und 9 des Gesetzes Nr. 289 vom 27. Dezember 2002 (Haushaltsgesetz 2003) ausdrücklich und allgemein vorgesehen hat, auf die Ermittlung der in mehreren Besteuerungszeiträumen getätigten steuerbaren Umsätze zu verzichten, gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 2 und 22 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in Verbindung mit Artikel 10 EG-Vertrag verstoßen hat;

    - Verurteilung der Italienischen Republik in die Kosten.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-132/06

    Normen: EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 22, EG Art 10

    Erledigt durch: Urteil vom 17.7.2008