01.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 · C-425/06
Umsatz, Steuervorteil, wirtschaftlichen Gründe, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Finanzierungsmiete, Finanzierungsleasing, Rechtsmissbrauch
Letzte Änderung: 1. August 2008, 18:32 Uhr, Aufgenommen: 1. August 2008, 18:32 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione vom 16.10.2006 zu folgenden Fragen:
1. Ist der Begriff des Rechtsmissbrauchs, der im Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-255/02 als Umsatz, mit dem im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird, definiert wird, übereinstimmend, weiter oder einschränkender als der Begriff des Umsatzes, der keine anderen wirtschaftlichen Gründe als einen Steuervorteil hat?
2. Kann für die Zwecke der Anwendung der Mehrwertsteuer der getrennte Abschluss von Verträgen über eine Finanzierungsmiete (Finanzierungsleasing), eine Finanzierung, eine Versicherung und eine Vermittlung, mit dem Ergebnis, dass nur die Vergütung für die Gebrauchsüberlassung des Gegenstands der Mehrwertsteuer unterliegt, während der Abschluss eines einheitlichen Leasingvertrags entsprechend der Praxis und der Auslegung der nationalen Rechtsprechung auch die Finanzierung zum Gegenstand hätte und damit zur Mehrwertsteuerpflichtigkeit der gesamten Vergütung geführt hätte, als Rechtsmissbrauch (oder Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten) mit der Folge der unterbliebenen Vereinnahmung von Eigenmitteln der Gemeinschaft aufgrund der Mehrwertsteuer betrachtet werden?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-425/06
Vorinstanz: Corte Suprema di Cassazione
Normen: EWGRL 388/77
Erledigt durch: Urteil vom 21.02.2008