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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 · VII R 32/07

    Haftung, Umsatzsteuer, Mitunternehmer, Arbeitnehmer

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr

    Streitig ist, ob die Klägerin Mitunternehmerin oder Arbeitnehmerin einer OHG (GbR) war.Deutet das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung auf die gesellschaftsrechtliche Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens hin?Sprechen der mittelbare wirtschaftliche Vorteil aus der vorübergehenden Lebensgemeinschaft mit dem "Hauptgesellschafter" sowie Provisionszahlungen für ein eigenes Mitunternehmerrisiko?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 32/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 24.8.2006 1 K 539/04 EFG 2007, 584

    Normen: AO § 191, HGB § 128, EStG § 15 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger