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  • 17.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 182/83 Art 7 Abs 1 · C-144/08

    Steuerbefreiungen, vorübergehende Einfuhr, Verkehrsmittel, gewöhnlicher Wohnsitz

    Letzte Änderung: 17. Juli 2008, 10:22 Uhr, Aufgenommen: 17. Juli 2008, 10:22 Uhr

    Kommission gegen Republik Finnland, Klage, eingereicht am 8.4.2008, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel verstoßen hat, dass sie für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel eine unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes verwendet hat,

    - der Republik Finnland die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-144/08

    Normen: EWGRL 182/83 Art 7 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 4.6.2009 (n.v.)