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  • 14.05.2010 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 2 · C-154/08

    Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuereinzugsbehörde, Grundbuchbezirk, autonome Gemeinschaften

    Letzte Änderung: 14. Mai 2010, 12:35 Uhr, Aufgenommen: 17. Juli 2008, 10:17 Uhr

    Kommission gegen Königreich Spanien, Klage, eingereicht am 15.4.2008, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 und Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass es die Leistungen, die die Registradores de la propiedad in ihrer Eigenschaft als Steuereinzugsbehörde für den Grundbuchbezirk zugunsten der Autonomen Gemeinschaften erbringen, als nicht der Mehrwertsteuer unterworfen ansieht;
    - dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-154/08

    Normen: EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.11.2009