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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 9 Abs 2 S 4 · IX R 13/08

    Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Rückwirkendes Ereignis, Anrechnung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr

    Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile - 1. Ist die Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile gem. § 9 Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 Satz 6 EigZulG auf die bereits in Anspruch genommene Eigenheimzulage für die Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 EigZulG auch bei nachgelagerter Anschaffung von Genossenschaftsanteilen zulässig - Umfang der Anrechnung bei zulagenbegünstigter Herstellung der Wohnung durch Eheleute, aber alleinigem Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch Ehefrau - Nachgelagerte Genossenschaftsanteilsförderung als rückwirkendes - zur Änderung der Wohnungseigenheimzulage führendes - Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - 2. Wirksame Bekanntgabe des die Wohnungseigenheimzulage betreffenden Änderungsbescheids an einen im persönlich gestellten Antrag der Ehefrau auf Eigenheimzulage nach § 17 EigZulG nicht genannten Zustellungsbevollmächtigten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 13/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.2.2008 6 K 3300/05 F EFG 2008, 668

    Normen: EigZulG § 9 Abs 2 S 4, EigZulG § 9 Abs 5 S 6, EigZulG § 17, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 122 Abs 1, AO § 124 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger