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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 17 · IX R 3/08

    Genossenschaft, Eigenheimzulage

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr

    Anforderungen an eine Genossenschaft nach § 17 EigZulG - Handelt es sich bei der X-Wohnungsgenossenschaft e.G. nicht um eine Genossenschaft i.S. des § 17 EigZulG, weil sie die neu angeschafften und errichteten Wohnungen nicht überwiegend (von 196 nur 37) an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen und ihr Geschäftsguthaben nicht zu mehr als 2/3 zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 3/08

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 19.12.2007 2 K 2346/03

    Normen: EigZulG § 17

    Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung