21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2 · III R 34/08
Erstinvestition, Betriebsstätte, Erweiterung
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr
Erstinvestition: Welcher Maßstab ist an eine Erweiterung der Betriebsstätte gem. § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 anzulegen, inwieweit muss ein finaler und kausaler Zusammenhang gegeben sein bzw. welche objektiven Tatbestandsmerkmale müssen verwirklicht sein? Setzt die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit voraus, d.h. es muss nach außen dokumentiert sein, dass der Output qualitativ oder quantitativ wesentlich gesteigert wurde, bzw. muss eine Veränderung der Betriebsstruktur von einigem Gewicht stattgefunden haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 34/08
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 27.3.2008 1 K 306/05
Normen: InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 7 Nr 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger