21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 1 · III R 27/08
Abzweigung, Sozialhilfeträger, Kindergeld, Unterhalt
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr
Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser zwar die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind trägt, die Mutter aber regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind hält und auch finanzielle Aufwendungen trägt, obwohl sie aufgrund fehlendem Einkommen keinen Kostenbeitrag an den Sozialhilfeträger leisten muss.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 27/08
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 13.2.2008 3 K 178/07
Normen: EStG § 74 Abs 1, BSHG § 91 Abs 2, BGB § 1610 Abs 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger