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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 1 · III R 26/08

    Abzweigung, Sozialhilfeträger, Kindergeld, Unterhalt

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr

    Notwendige Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind trägt, und die Mutter nur partielle Unterhaltsleistungen erbringt (mtl. Unterhaltsbeitrag, mtl. Aufwendungen für Kleidung, Haushaltsaufnahme an den Wochenenden und Feiertagen sowie Fahrtkosten)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 26/08

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 13.2.2008 3 K 177/07 EFG 2008, 865

    Normen: EStG § 74 Abs 1, BSHG § 91 Abs 2, BGB § 1610 Abs 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger