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  • 18.06.2008 · Anhängiges Verfahren · EG Art 56 · C-128/08

    Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, Dividendenzahlungen, belgische Vorsteuerabzug

    Letzte Änderung: 18. Juni 2008, 09:34 Uhr, Aufgenommen: 18. Juni 2008, 09:34 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de premiere instance Liege (Belgien), eingereicht am 28.03.2008, zu folgenden Fragen:

    Ist Art. 56 EG dahin gehend auszulegen, dass er eine Beschränkung untersagt, die sich aus dem französisch-belgischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Festlegung von Regeln über die gegenseitige Verwaltungshilfe und Rechtshilfe im Bereich der Einkommensteuer ergibt und die Dividendenzahlungen auf Anteile von in Frankreich ansässigen Gesellschaften weiterhin einer teilweisen Doppelbesteuerung unterwirft und zu einer höheren steuerlichen Belastung dieser Dividenden führt als der belgische Vorsteuerabzug allein, dem die von belgischen Gesellschaften an in Belgien ansässige Anteilseigner gezahlten Dividenden unterliegen?

    Ist Art. 293 EG dahin gehend auszulegen, dass es Belgien als schuldhafte Untätigkeit anzulasten ist, dass es mit Frankreich keine neue Vorgehensweise zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Dividenden auf Anteile von in Frankreich ansässigen Gesellschaften neu ausgehandelt hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-128/08

    Vorinstanz: Tribunal de premiere instance Liege (Belgien)

    Normen: EG Art 56, EG Art 293