30.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 227/67 · C-119/08
Abzüge vom Einkommen, Unterhalt und Ausbau des Straßennetzes
Letzte Änderung: 30. Mai 2008, 12:39 Uhr, Aufgenommen: 30. Mai 2008, 12:39 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 18.3.2008, zu der Frage:
Sind die Erste Richtlinie 67/227/EWG des Rates und/oder Art. 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates dahin auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat danach verboten war, Abzüge vom Einkommen gemäß dem Gesetz der Republik Litauen zur Finanzierung des Programms für den Unterhalt und den Ausbau des Straßennetzes in Form der Steuer, wie sie oben in diesem Beschluss beschrieben worden ist, beizubehalten und zu erheben?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-119/08
Normen: EWGRL 227/67, EWGRL 388/77 Art 33
Erledigt durch: Beschluss vom 05.02.2009