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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 18/08

    Änderung, Folgebescheid, Besteuerungsgrundlage, Beweislast

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Folgeänderungen aus einer KG-Beteiligung: Hat das FA auch dann geänderte Folgebescheide zu erlassen, wenn die übrigen Besteuerungsgrundlagen der Streitjahre wegen vernichteter Akten und nicht mehr vorhandener Steuerbescheide unbekannt sind und infolge dessen geschätzt werden müssten oder trägt der Kläger die objektive Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die von ihm begehrten Steuererstattungen vorliegen (vgl. BFH-Urteil v. 28.11.2007 X R 11/07)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 18/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 17.7.2007 1 K 284/04

    Normen: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 90, AO § 162, AO § 171 Abs 10

    Erledigt durch: Urteil vom 28.01.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger