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  • 23.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · VIII R 5/08

    Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Hinzurechnung, Entnahme, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Überschussrechnung, Überentnahme, Übergangsverlust

    Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:18 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Wechsel von Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung - Berücksichtigung eines Übergangsverlustes bei der Ermittlung von Überentnahmen gem. § 4 Abs. 4a EStG. Ist § 4 Abs. 4a EStG dahingehend auszulegen, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Entnahmen auch in der Höhe zulässig sind, in der Gewinne bereits erwirtschaftet wurden, die entsprechenden Betriebseinnahmen steuerlich aber wegen der Anwendung des § 11 EStG noch nicht als Betriebseinnahme erfasst wurden? Verstößt die Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das objektive Nettoprinzip?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 5/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.3.2007 16 K 4797/04 F

    Normen: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 11, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.11.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger