21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · VIII R 2/08
Sanierungsgewinn, Erlass, Billigkeit, Abweichende Steuerfestsetzung, Verlustverrechnung
Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr
Läuft die Besteuerung von Sanierungsgewinnen, die nach Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. grundsätzlich dem Gesetz entspricht, dann den Wertungen des Gesetzgebers zu wider, wenn die Möglichkeit einer Doppelbegünstigung (Freistellung des Sanierungsgewinns ohne Saldierung mit Verlusten) nicht besteht? Besteht in Fällen, in denen sich keine Doppelbegünstigung ergibt, ein Gesetzesüberhang, der im Billigkeitswege zu regulieren ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 2/08
Vorinstanz: Finanzgericht München 12.12.2007 1 K 4487/06 EFG 2008, 615
Normen: AO § 163, AO § 227, AO § 222, EStG § 3 Nr 66
Erledigt durch: Beschluss vom 28.02.2012 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger