21.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 1 · III R 16/08
Kindergeld, Abzweigung, Unterhalt, Ermessen
Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:25 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr
Ermessensreduzierung auf Null (vgl. VIII R 58/03) für die Abzweigung des Kindergeldes an das Kind, da der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht laufend nachgekommen ist (Unterhalt 11/03 bis 4/05 erst im Juni 2005 geleistet)? Beeinflussen nachträgliche Unterhaltszahlungen, die vor Erlass der Einspruchsentscheidung geleistet werden, die ursprünglich rechtmäßige Ermessensentscheidung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 16/08
Vorinstanz: Finanzgericht München 24.4.2007 12 K 2543/05
Normen: EStG § 74 Abs 1, AO § 5
Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung