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  • 21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 13/08

    Freigebige Zuwendung, Schenkung, Gegenleistung, Grundschuld, Aufschiebende Bedingung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Unterliegt die Übertragung einer Eigentumswohnung unter dinglicher Übernahme von nicht valutierten Grundschulden (zugunsten des Schenkers) der Schenkungsteuer, weil die nicht valutierte Grundschuld als aufschiebend bedingte Last zu beurteilen ist, oder liegt eine Gegenleistung vor, die die Bereicherung des Zuwendungsempfängers ausschließt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 13/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 26.4.2007 4 K 177/2007 EFG 2007, 1185

    Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, BewG § 6 Abs 2, BewG § 5 Abs 2, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 09.12.2009 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger