24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10f Abs 1 · X R 8/08
Bescheinigung, Denkmalschutz, Bindung, Neubau
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr
Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für die Gewährung eines Abzugsbetrags nach § 10f EStG: Entfaltet die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde als Grundlagenbescheid für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung auch dann Bindungswirkung für die Finanzbehörde, wenn die an einem Fachwerkhaus vorgenommenen Instandsetzungen bautechnisch als Neubau zu beurteilen sind, oder entscheidet die Finanzbehörde insoweit in eigener Zuständigkeit?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 8/08
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 17.12.2007 1 K 3187/07
Normen: EStG § 10f Abs 1, EStG § 7i, AO § 171 Abs 10
Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger