21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 10 Abs 1 S 2 · V R 10/08
Tauschähnlicher Umsatz, Entgelt, Personalgestellung, Kostenerstattung, Steuerbare Leistung
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:13 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr
1. Liegt ein tauschähnlicher steuerbarer Umsatz vor, wenn eine KG mit ihren Gesellschaftern (verschiedene Banken) im Gesellschaftsvertrag auf schuldrechtlicher Basis vereinbart, die von den Gesellschaftern bisher selbst geleistete Kreditanalyse und Kreditsachbearbeitung --möglicherweise auch gegenüber Dritten-- gegen Erstattung der sächlichen Kosten und der unentgeltlichen Personalgestellung unter Übertragung des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts zu erbringen?
2. Besteht das Entgelt für die Dienstleistung in der Kostenerstattung und der unentgeltlichen Personalgestellung, wenn nur beide Leistungen die Erbringung der Dienstleistung sicherstellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 10/08
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 30.1.2008 7 K 3412/06
Normen: UStG 2005 § 10 Abs 1 S 2, UStG 2005 § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG 2005 § 3 Abs 12 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 15.04.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger