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  • 21.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a · III R 3/08

    Kindergeld, Ausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Grenzbetrag

    Letzte Änderung: 21. Juni 2010, 10:52 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr

    Handelt es sich bei der Fortbildung zur Handelsfachwirtin nach Abschluss der Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel um ein Ausbildungs- oder um ein Arbeitsverhältnis? Wie wirkt sich ein ggf. neben der Berufsausbildung ausgeübtes Arbeitsverhältnis auf die Berechnung des Grenzbetrages aus? Ist die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit auch im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 3/08

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 5.9.2007 III 610/06

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, EStG § 32 Abs 4 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger