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  • 22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 Abs 1 · IX R 10/08

    Anschaffungskosten, Angehörige, Darlehen, Stundung, Fremdvergleich

    Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Entgeltlicher Wohnungserwerb bei Kaufpreisstundung oder Darlehensgewährung - Liegen beim Erwerb einer Doppelhaushälfte von der Mutter zu einem - später durch Schenkung auf 100.000 DM reduzierten - Kaufpreis nach § 2 Abs. 1, § 8 EigZulG begünstigte Anschaffungskosten vor, wenn der Kaufpreis gestundet oder als Darlehen (sog. Vereinbarungsdarlehen, § 607 Abs. 2 BGB a.F.) gewährt worden ist - Hält die Stundungsabrede einem Fremdvergleich nicht stand, weil ein fremder Dritter die Erfüllung des Kaufpreisanspruchs ohne Sicherheiten nicht über zwei Jahre hinausgeschoben und das Eigentum an dem Grundstück ohne Kaufpreiszahlung nicht übertragen hätte - Hält auch die Vereinbarung eines sog. Vereinbarungsdarlehens wegen fehlender zeitlicher Befristung, fehlender Tilgungsvereinbarung, fehlender Sicherung des Rückzahlungsanspruchs sowie nicht vertragsgerechter Zinszahlung einem Fremdvergleich nicht stand?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 10/08

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 28.1.2008 5 K 255/05

    Normen: EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 8, FGO § 96 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung