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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · MinöStG § 25a · VII R 5/08

    Mineralölsteuer, Erstattung, Vergütung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Kann für den verspätet gestellten Antrag auf Vergütung von Mineralöl- und Stromsteuer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgelaufen war?

    Wann beginnt die Festsetzungsfrist für die Steuervergütung nach § 10 StromStG für das Kalenderjahr 2004?

    Ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Festsetzungsfrist dann möglich, wenn die Finanzbehörde erst aufgrund von Anträgen die Festsetzungsfrist beachten muss?

    Verstößt die Finanzbehörde gegen Hinweispflichten und liegen damit Billigkeitsgründe vor, wenn sie nach Antragstellung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG nicht auf die Möglichkeiten der Vergütung nach § 10 StromStG und § 25a MinöStG hinweist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 5/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.12.2007 4 K 4738/06 VSt,VM

    Normen: MinöStG § 25a, StromStG § 10, AO § 169, AO § 170, AO § 155 Abs 4, AO § 110

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger