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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · IV R 39/07

    Lotterie, Treuhandverhältnis, Betriebsausgabe, Gewerbesteuerbefreiung

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:07 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    1. Anerkennung Treuhandverhältnis: Sind bei einem Lotto-Dienstleistungsunternehmen die Spieleinsatzanteile, die zum Erwerb von Lottoscheinen an einen Treuhänder weitergeleitet werden, als Betriebsausgaben abziehbar?
    2. Sind vorab die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 13 GewStDV zu prüfen (Revisionszulassungsgrund)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 39/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.6.2007 14 K 5189/03 G

    Normen: EStG § 4 Abs 4, AO § 159, GewStG § 2 Abs 1, GewStDV § 13

    Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung